Zulassung zum Masterstudium Molekulare Medizin
Nach Erhalt Ihres Studienplatzangebotes ist die Zulassung binnen der Zulassungsfrist persönlich vorzunehmen. Folgende Dokumente sind im Original vorzulegen:
- Studienplatzangebot
- Gültiges Reisedokument (Original)
- Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss (Bescheid im Original)
- Nachweis über facheinschlägige ECTS lt. Aufnahmeverfahrensverordnung
Unterbleibt die fristgerechte Aufnahme des Studiums, verfällt der Studienplatz.
Facheinschlägige ECTS
Studienwerbende müssen zusätzlich facheinschlägige ECTS im Rahmen der Zulassung nachweisen. Fehlende können im Rahmen des Studiums bedingt befristet nachgeholt werden. Eine Überprüfung und Auflagenerteilung erfolgt über die Studiengangsleitung.
Zusätzliche, facheinschlägige ECTS lt. Aufnahmeverfahrensverordnung sind:
- mindestens 40 ECTS-Credits (Praktika bzw. Übungen): Sollte dieser Nachweis nicht vollständig aber zumindest für 30 oder mehr ECTS-Credits erbracht werden können, kann auf Antrag der Bewerber*innen eine bedingte Zulassung für ein Studienjahr erfolgen, in welchem die fehlenden ECTS-Credits, welche vom Studienrechtlichen Organ vorgeschrieben werden, nachgeholt werden müssen.
- ECTS-Credits müssen in definierten Fächern vorgelegt werden:
Fach | ECTS |
Anorganische Chemie | 1 |
Organische Chemie | 2 |
Biochemie | 4 |
Mathematik | 1 |
Statistik | 2 |
Molekularbiologie | 6 |
Zellbiologie | 6 |
Immunologie | 1 |
Virologie | 1 |
Bioinformatik | 4 |
Genetik/Genomik | 7 |
Sollte dieser Nachweis nicht vollständig, aber insoweit erbracht werden können, dass die fehlenden ECTS-Credits die Anzahl von 15 nicht übersteigen, kann auf Antrag des/der Bewerber*in eine bedingte Zulassung für ein Studienjahr erfolgen, in welchem die fehlenden Credits in Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Molekulare Medizin an der Medizinischen Universität Innsbruck nachgemacht werden müssen, die vom studienrechtlichen Organ vorgeschrieben werden. Können die fehlenden Credits durch Verschulden der/des Studierenden nicht zeitgerecht nachgewiesen werden, erlischt die Zulassung zum Studium.
Personen, welche eine der genannten Unterlagen nicht vorlegen können bzw. die Unterlagen nicht nach den bestehenden Beglaubigungs- und/oder Übersetzungsvorschriften einreichen, können auch bei einer weiten Anreise nicht zugelassen werden.
Die Durchführung der Zulassung in der oben genannten Zeit mit allen geforderten Dokumenten sichert den Studienplatz für den Studienbeginn im jeweiligen Semester unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Begleichung des ÖH-Beitrages/Studienbeitrages innerhalb der Fristen.
Bei nicht deutschsprachigen Dokumenten sind die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften zu beachten.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Abteilung Studierendenservices
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
Sie finden uns hier
Parteienverkehr
Leitung
Mag.a Martina Heidegger
Aufnahmeverfahren
Asik Melike
Gredler Denise, BA
Reyman Mika
Aufnahmeverfahren für Molekulare Medizin
Reyman Mika
Zulassung
Bosnjakovic Maria
Leitner Carina
MUI Shop
Adzic Jelena
Asik Melike
Akademische Feier
Bosnjakovic Maria
Leitner Carina
Veranstaltungen für Studieninteressierte
Asik Melike
Gredler Denise, BA
Reyman Mika
Wieser Tamara
Derzeit in Karenz
Holzmann Alina
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