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Das Akademische Jahr

Das Studienjahr ist eingeteilt in Wintersemester und Sommersemester. Die Semester setzen sich aus einer Zeit, in der Lehrveranstaltungen abgehalten werden und einer lehrveranstaltungsfreien Zeit zusammen. Unabhängig davon sind die Zulassungs- bzw. Zahlungsfristen zu beachten. 

akademisches Jahr 2023/24

akademisches Jahr 2024/25

akademisches Jahr 2025/26

 

Wintersemester 2024/25

Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist)
für das Wintersemester 2024/25 1)

Allgemeine Zulassungsfrist:
Donnerstag, 11.07.2024 bis einschließlich Donnerstag, 31.10.2024

Erweiterte Zulassungsfrist*:
ab Donnerstag, 03.06.2024 bis einschließlich Donnerstag, 29.11.2024

Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):

Beginn: Dienstag, 01.10.2024
Ende: Mittwoch, 31.01.2025

Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Weihnachtsferien: Montag, 23.12.2024 bis Freitag, 03.01.2025

keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Semesterferien: Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 28.02.2025

Sommersemester 2024

Zulassungsfrist (= Melde- und Zahlungsfrist) für das Sommersemester 2024 1)

Allgemeine Zulassungsfrist:
Montag, 08.01.2024 bis einschließlich Sonntag, 31.03.2024

Erweiterte Zulassungsfrist*:
Montag, 08.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 30.04.2024

Lehrveranstaltungszeit (für Pflichtlehrveranstaltungen):

Beginn: Montag, 04.03.2024

Ende: Freitag, 05.07.2024

Lehrveranstaltungsfreie Zeit 2):
Osterferien:
Montag, 25.03.2024 bis Dienstag, 02.04.2024

Hauptferien: Montag, 08.07.2024 bis Freitag, 27.09.2024

keine Pflichtlehrveranstaltungen finden statt 3):
Freitag, 10.05.2024
Freitag, 31.05.2024

*) für erstmalige Master- und Doktoratsstudien

1) Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag, den 24. oder 31.Dezember, so endet die Frist gemäß § 33 AVG am nächsten Werktag (Montag bis Freitag). Diese Ausnahme gilt nicht für Studienwerber*innen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten.

2) Prinzipiell können Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), Famulaturen und der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung in der lehrveranstaltungsfreien Zeit freiwillig absolviert werden.

3) Wahlveranstaltungen, Teile des Klinisch-Praktischen Jahres (KPJ), der Zahnmedizinisch-Praktischen Berufsvorbereitung und Famulaturen können in dieser Zeit freiwillig absolviert werden.

Aufnahmeverfahren und Zulassung

Kontakt

Zulassung

zulassung@i-med.ac.at

Carina Gogl
Tel.: +43/(0)512/9003-70042

Maria Bosnjakovic
Tel.: +43/(0)512/9003-70043

Zi. Nr.: 04-260

Parteienverkehrszeiten

Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck

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