Auslandforschungsaufenthalte der WissenschaftlerInnen der MUI
AnsprechpartnerInnen für die Planung von Auslandforschungsaufenthalten:
Thema
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Zuständigkeit
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Freistellung Die betroffenen WissenschaftlerInnen müssen sich mit der Stabstelle Personalrecht, Personalentwicklung und Frauenförderung in Kontakt setzen und rechtzeitig (mindestens 1 Monat vor dem Auslandsaufenthalt) einen Freistellungantrag einreichen. Es gibt verschiedenen Varianten (z. B. Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge oder Freistellung unter Entfall der Bezüge). Jedenfalls ist die Freistellung von dem/der LeiterIn der OE freizuzeichnen.
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Stabstelle Personalrecht, Personalentwicklung und Frauenförderung Kontakt: https://www.i-med.ac.at/pa/
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Genehmigung durch die VRin für Forschung und Internationales Sollte ein Auslandforschungsaufenthalt als Teil eines Forschungsprojektantrags erfolgen, muss die Genehmigung des OE Leiters/der OE Leiterin und der VRin für Forschung und Internationales vor der Antragstellung eingeholt werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn die Beibehaltung der Bezüge geplant ist.
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Forschungsservice und Innovation Kontaktperson Dr.in Maria T. Pérez Mediavilla DW 70073 E-Mail: maria.perez@i-med.ac.at
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Unterbrechung der Lehrtätigkeit Hinsichtlich der Unterbrechung der Lehrtätigkeit muss das Büro des VR für Lehre und Studienangelegenheiten rechtzeitig informiert werden (bis spätestens 30. Juni für Lehrveranstaltungen in dem nachfolgenden Wintersemester, oder bis spätestens zum 30. November für Lehrveranstaltungen im nachfolgenden Sommersemester).
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Abteilung Lehr- und Studienorganisation Kontaktperson Lara Exenberger DW 70048 E-Mail: lehrorganisation@i-med.ac.at
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Qualifikationsvereinbarung bei QualifikationsstelleninhaberInnen In Fällen wo der vereinbarte Umfang der Lehre aufgrund eines Forschungsaufenthalts im Ausland nicht erreicht werden kann, empfiehlt es sich, im Vorfeld die Zustimmung des Rektorats einzuholen.
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Stabstelle Personalrecht, Personalentwicklung und Frauenförderung Kontakt: https://www.i-med.ac.at/pa/
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Visum, Aufenthaltsgenehmigung, Reiseversicherung Solche Angelegenheiten müssen die betroffenen WissenschaftlerInnen selbst übernehmen. Informationen über Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind normalerweise auf die Homepage der Ausländischen Botschaften verfügbar.
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WissenschaftlerInnen
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Für allgemeine Fragen kontaktieren Sie bitte: Dr.in María T. Pérez Mediavilla (E-Mail: maria.perez@i-med.ac.at)