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Studienergänzung Human- bzw. Zahnmedizin

Informationen zur Bewerbung als Studienergänzer:in finden Sie in der Abteilung Lehr- und Studienorganisation.

Studienergänzung Humanmedizin

Studienwerberinnen/Studienwerber, die zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens ein gleichwertiges Studium der Zahnmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, sich in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden, zu diesem Zwecke daher sowohl ein Studium der Humanmedizin als auch der Zahnmedizin absolvieren müssen und in diesem Sinne die Zulassung für das Diplomstudium der Humanmedizin (UQ 202) beantragen, sind ungeachtet der §§ 5 ff und nach Maßgabe des Abs 2 zum beantragten Studium zuzulassen, wenn nach Maßgabe des Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind.

Die Vergabe von Studienplätzen für Studienergänzerinnen/Studienergänzer wird im Fall, dass freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind, durch eine Verordnung des Rektorats geregelt.

Studienergänzung Zahnmedizin

Studienwerberinnen/Studienwerber, die zum Zeitpunkt des Aufnahmeverfahrens ein gleichwertiges Studium der Humanmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben, sich in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden, zu diesem Zwecke daher sowohl ein Studium der Zahnmedizin als auch der Humanmedizin absolvieren müssen und in diesem Sinne die Zulassung für das Diplomstudium der Zahnmedizin (UQ 203) beantragen, sind ungeachtet der §§ 5 ff und nach Maßgabe des § 20 Abs 2 zum beantragten Studium zuzulassen, wenn nach Maßgabe des Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind. (2) Die Vergabe von Studienplätzen für Studienergänzerinnen/Studienergänzer wird im Fall, dass freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind, durch eine Verordnung des Rektorats geregelt.

Verordnung Studienplatzvergabe für Studienergänzerinnen/Studienergänzer in das Diplomstudium Zahnmedizin im Studienjahr 2023/24