Erlass des Studienbeitrages
Antragstellung
im betreffenden Wintersemester bis 30. September
im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar
Seit dem 01.10.2025 müssen Anträge vollständig digital über ELSA gestellt werden.
Anleitungsvideos sind ebenfalls hier zu finden.
Erlasstatbestände
- Bei Absolvierung von Studien/Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen für das jeweilige Semester
- Ordentliche ausländische Studierende von Partneruniversitäten
- Verhinderung von mehr als 2 Monaten durch Schwangerschaft/Krankheit
- Nachweis: fachärztliche Bestätigung
- Überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
- Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Studierenden und des Kindes (Adresse MUSS gleich sein)
- Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes
- Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos/Zivildienstserviceagentur
- Andauernde Pflege naher Angehöriger länger als zwei Monate im betreffenden Semester
- Nachweis: Bestätigung des Arztes/der Ärztin der zu pflegenden Person oder Nachweis der Pflegestufe, Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person
- Beurlaubte Studierende
- Behinderung lt. bundesgesetzlichen Vorschriften von mindestens 50%
- Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes
- Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.
- Nachweis: Studienbeihilfbescheid
- Studierende aus Drittstaaten gemäß Anlage StubeiV