Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin
Das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin wird gemäß § 54a Universitätsgesetz 2002 (UG) begleitend zum ordentlichen Studium der Humanmedizin angeboten. Es sind insgesamt 32 ECTS Anrechnungspunkte zu erwerben. Eine Studiendauer von zwei Semestern kann nicht unterschritten werden. Lehrveranstaltungen des Erweiterungsstudiums, insbesondere Praktika in Hausarztpraxen und Hospitationen, können auch in der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten werden.
Den Studienplan für das Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin finden Sie im folgenden Link: https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2021/46.pdf
Zulassungsvoraussetzungen
Ordentliche Studierende des Studiums der Humanmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck können zum Erweiterungsstudium Allgemeinmedizin zugelassen werden, wenn sie folgende Prüfungen des Humanmedizinstudiums erfolgreich absolviert haben:
Studienplan HM bis 30.09.2022 |
Studienplan HM ab 01.10.2022 (https://www.i-med.ac.at/mitteilungsblatt/2021/42.pdf) | |
· die 1. Diplomprüfung | ||
· die kumulativen Gesamtprüfungen des zweiten Studienjahres (iKMP3 und iKMP4 bzw. äquivalent KMP3A und KMP3B) |
KMP3A und KMP3B | iKMP3 und iKMP4 |
· den topographischen Sezierkurs | Modul 1.06 | Modul 1.02 (topographischer Sezierkurs PR) |
· das Praktikum der Physiologie | Modul 2.05 | Modul 2.52 |
· eine praktische Ausbildung mit dem Ziel des Kennenlernens der interprofessionellen Arbeitsweise in der Medizin |
Modul 1.09 (UKM-Praktikum) | Modul 1.09 (UKM-Praktikum) |
· den Famulatur-OSCE (Erreichen des Levels „Famulaturreife“ nach Österreichischem Kompetenzlevelkatalog) | Modul 2.40 | Modul 2.40 |
Studierende, die alle Prüfungen des Humanmedizinstudiums abgeschlossen haben, können zum Erweiterungsstudium zugelassen werden, solange sie zum Hauptstudium Humanmedizin zugelassen sind. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums erfolgt durch das Absolvieren im Curriculum vorgeschriebenen Leistungen und der erfolgreichen Absolvierung aller Prüfungen des Studiums der Humanmedizin. Nach erfolgreichem Abschluss wird den Absolvent*innen ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde ausgestellt. Ein Recht auf Verleihung eines eigenen akademischen Grades ist damit nicht verbunden. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist erst nach Absolvierung des ordentlichen Studiums der Humanmedizin möglich.
Information zur Zulassung finden Sie hier.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Zulassung
Maria Bosnjakovic
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Carina Leitner
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
Sie finden uns hier
Kontakt
Zulassung
Maria Bosnjakovic
Tel.: +43/(0)512/9003-70043
Carina Leitner
Tel.: +43/(0)512/9003-70042
Zi. Nr.: 04-260
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
Sie finden uns hier