Informationen und Anlaufstellen für berufstätige Eltern
Mit dieser Seite möchten wir Mitarbeiter*innen organisatorisch unterstützen und ihnen Hilfestellungen zum Thema Familien und Beruf bieten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Anlaufstellen, Kontakte und Formulare sowie nützliche Links und Leitfäden.
Häufig gestellte Fragen – FAQs
Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, sollte der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt werden, denn ab diesen Zeitpunkt gelten für die Schwangere die Mutterschutzbestimmungen (u.a. Kündigungs- und Entlassungsschutz).
Alle wichtigen Informationen zur Meldung einer Schwangerschaft finden Sie unter:
Arbeiterkammer: Bekanntgabe der Schwangerschaft
WKO: Meldepflichten und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Mit Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung oder vier Wochen nach Ende der Karenz besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Alle wichtigen Informationen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz finden Sie unter:
Arbeiterkammer: Bekanntgabe der Schwangerschaft
WKO: Meldepflichten und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Ein absolutes Beschäftigungsverbot beginnt acht Wochen vor der Geburt und besteht bis acht Wochen nach der Entbindung. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt, verlängert sich der Mutterschutz nach der Entbindung um diese Zeit.
Wenn aufgrund einer medizinischen Indikation gemäß § 2 der Mutterschutzverordnung die Gesundheit oder das Leben von Mutter oder Kind durch die Weiterbeschäftigung gefährdet ist und dies bescheinigt wird, kann sich die Mutterschutzzeit verlängern (z.B. bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Spätestens bis Ende des Mutterschutzes muss dem Arbeitgeber gemeldet werden, ob eine Karenz beansprucht wird.
Alle wichtigen Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter:
Die Karenz kann bis zum abgelaufenen 22. Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden. Sie kann sich bis zum Ablauf des 24. Lebensmonates des Kindes verlängern, wenn beide Elternteile ihren Elternkarenzanspruch nutzen, bei Alleinerziehenden oder bei Familien, in denen nur ein Elternteil Karenzanspruch hat und der andere Elternteil seine Karenz frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Ende des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt beginnt.
Alle wichtigen Informationen rund um die Karenz finden Sie unter:
Arbeiterkammer: Karenz
Arbeiterkammer.at: Karenz, Meldepflichten
Die Karenz kann mit dem anderen Elternteil geteilt werden, wobei ein Karenzteil mindestens zwei Monate betragen muss. Beachten Sie bitte, dass Sie den Arbeitgeber schriftlich über Ihre Karenzpläne informieren müssen.
Väter in der Karenz, die ein Beschäftigungsverhältnis an der MUI haben und eine min. sechs Monate durchgehende Karenz in Anspruch genommen haben, erhalten dadurch ebenso die Möglichkeit an der „Aktion Wiedereinstieg“ der Medizinischen Universität teilzunehmen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Arbeiterkammer: Teilung der Karenz
„Aktion WiedereinstiegPLUS„
Sie können zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto oder dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wählen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
tirol.gv.at: Kindergeld Plus
Arbeiterkammer: Kinderbetreuungsgeld
Arbeiterkammer: Kinderbetreuungsgeld, Online-Rechner
Nach Ende der Karenzzeit hat die Arbeitnehmerin das Recht an ihren Arbeitsplatz oder an einen zumindest gleichwertigen Arbeitsplatz wie vor ihrer Karenz zurückzukehren. Ausnahmeregelung bei Vertragsbediensteten: Diese Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz wie vor ihrer Karenz, soweit dieser noch existiert.
Achtung! Der Kündigungsschutz endet immer vier Wochen nach Ende der Karenz!
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht, wenn ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren vorliegt. Elternteilzeit ist bis zum achten Geburtstag des Kindes für höchstens sieben Jahre möglich. Nach Beendigung der Elternteilzeit besteht ein Recht zum ursprünglichen Arbeitsausmaß zurückzukehren.
Alle wichtigen Informationen zur Elternteilzeit finden Sie unter:
Für die Planung Ihres Wiedereinstiegs besprechen Sie sich mit Ihrer Leitung und übermitteln Sie etwaige Vereinbarungen an die Abteilung Personal.
Des Weiteren unterstützt die Medizinische Universität Innsbruck seine Mitarbeiter*innen bei diesem Prozess auf organisatorischer als auch auf finanzieller Ebene. Für Beratungstermine und Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg und die „Aktion Wiedereinstieg“, wenden Sie sich direkt an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität der Medizinischen Universität Innsbruck.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: Aktion WiedereinstiegPlus
Alle wichtigen Informationen im Überblick finden Sie in folgenden Broschüren:
PDF – Arbeiterkammer „Ein Baby kommt“
PDF – Arbeiterkammer „Elternfahrplan“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkalender“
PDF – Arbeiterkammer „Familienzuwachs“
PDF – Arbeiterkammer „Steuertipps für Eltern“
PDF – Arbeiterkammer „Mutterschutz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkarenz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternteilzeit“
PDF – Arbeiterkammer „Kinderbetreuungsgeld“
Wichtige Schritte vor und nach der Geburt eines Kindes
Das Antragsformular für die Meldung einer Schwangerschaft finden Sie unter:
Sollte der Bedarf auf eine Frühkarenz gegeben sein finden Sie das Formular „Ansuchen um Frühkarenz“ unter:
Abteilung Personal: Frühkarenz
PDF– Leitfaden Papamonat/Frühkarenz und
Das Ansuchen um Karenzurlaub nach dem Mutterschutzgesetz/Väter-Karenzgesetz finden Sie unter:
Der gewordene Vater hat jedenfalls Anspruch auf drei Tage,
Freistellung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts; alle Informationen und das passende Formular dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal: Sonderurlaub
Abteilung Personal: Richtlinien-Sonderurlaub
Die Anmeldung der Geburt eines Kindes ist ebenso bei dem zuständigen Standesamt, inkl. mit den erforderlichen Unterlagen zu machen. Genauere Informationen dazu finden Sie unter:
Die Anmeldung des Wohnsitzes kann zugleich mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen. Sollte dies nicht gleichzeitig durchgeführt werden, müssen Sie innerhalb von drei Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation die Meldung bei der Meldebehörde des Wohnsitzes erledigen. Informationen dazu finden Sie unter:
Weitere relevante Behördenwege nach der Geburt eines Kindes finden Sie unter:
Der Abteilung Personal ist das ausgefüllte Formular “Meldung der Geburt eines Kindes/ Antrag Geldzuwendung“ zu übermitteln.
PDF – Formular “Meldung der Geburt eines Kindes/Antrag Geldzuwendung“
Betriebsrat für das allgemeine Personal:
Zur Geburt eines Kindes beglückwünscht Sie der Betriebsrat mit einem Einkaufsgutschein in Höhe von € 60,- (Bitte mit Kopie der Geburtsurkunde vorbeikommen). Weitere Informationen finden Sie unter:
Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal:
Der Betriebsrat beglückwünscht Sie mit einem „Kindergeld“ von € 200,- (einmalig einem der beiden Elternteile). Weitere Informationen finden Sie unter:
Zur Geburt eines Kindes beglückwünscht Sie das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität. Das Paket für Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Innsbruck enthält diverse Aufmerksamkeiten für die ganze Familie inklusive Informationsmaterial zur Kinderbetreuung, welches zur Geburt des Kindes überreicht wird.
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: MUI-Familienstartpaket
Die Meldung bei der Sozialversicherung wird üblicherweise vom Standesamt übermittelt. Informationen dazu finden Sie auf der BVA Homepage:
Informationen bezüglich der Familienbeihilfe, Familienbonus und ggf. Alleinverdienerabsetzbetrag/ Alleinerhalterabsetzbetrag erhalten Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt, der Abteilung Personal oder der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen. Informationen dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal
Abteilung Finanzen und Rechnungswesen
Bmf.gv.at: Finanzamt
Den Antrag auf geringfügige Beschäftigung während der Karenz nach dem MschG/VKG* finden Sie unter:
Die Richtlinien und das Antragsformular für die „Aktion WiedereinstiegPlus“ der Medizinischen Universität Innsbruck finden Sie unter:
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: Aktion WiedereinstiegPlus
Für Informationen, Beratung, Vermittlung und Förderungen wenden Sie sich direkt an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit, den Betriebsrat oder die Personalabteilung der Medizinischen Universität Innsbruck. Kontakte finden Sie unter:
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
Abteilung Personal
Betriebsrat für das Wissenschaftliche Personal
Betriebsrat für das Allgemeine Universitätspersonal
InfoEck der Generationen
Stadt Innsbruck: Familien und Elternschaft
Oesterreich.gv.at: Familie und Partnerschaft
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen im Überblick:
Wichtige Informationen und Kontakte bezüglich Fragen zur Gefährdung am Arbeitsplatz
PDF – Bei Fragen zur konkreten Gefährdung am Arbeitsplatz
Wichtige Informationen zu der Aktion Wiedereinstieg und alles Rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aktion WiedereinstiegPlus
Wichtige Informationen zu unserem MUI-Kindergarten und dem Anmeldeprocedere.
Informationen zu dem MUI-Kindergarten
Wichtige bereichsspezifische Informationen:
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Anlaufstellen zu diversen bereichsspezifischen Fragen.
PDF – Spezielle Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst
PDF – Spezielle Informationen zum Mutterschutz für im Labor tätige Kolleginnen
Die wichtigsten Kontakte im Überblick
Anja Kamp MA
Tel.: +43 512 9003 71857
E-Mail: anja.kamp@i-med.ac.at
Carmen Scirè-Riedl BEd
E-Mail: carmen.riedl@i-med.ac.at
Tel.: +43 512 9003 71854
Informationen zu Beratungsanfragen finden Sie im Referat für Kinderbetreuung & Vereinbarkeit
Personalsachbearbeiter*innen finden Sie unter:
Vorsitzender Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Freysinger
Tel. +43 512 504 25858
E-Mail: betriebsrat-1-med@i-med.ac.at
Vorsitzender Mathias Schaller
Tel.: +43 512 9003 70038
E-Mail: mathias.schaller@i-med.ac.at
Betriebsrätliche Betreuung von schwangeren Kolleginnen
Natalie Hauser
Tel.: +43 512 9003 71017
E-Mail: natalie.hauser@i-med.ac.at
Betriebsärztliche Betreuung
Dr. Olaf Riccabona
Frauen-Kopfklinik Gebäude (Haus 3) 5.Obergeschoss Nord-Ost Seite
Tel.: +43 664 5210561 oder DW: 27527
E-Mail: olaf.riccabona@i-med.ac.at
Sozialpolitische Abteilung
AK Tirol, Maximilianstrasse 7, 6010 Innsbruck,
Tel.: 0800 22 55 22 1616
E-Mail: sozialpolitik@ak-tirol.com
Arbeitsinspektorat Tirol:
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst
Tel.: +43 512 249 04
Das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit
Nützliche Links zur Schwangerschaft und Geburt
- Gesundheit.gv.at: Schwangerschaft
- Gesundheit.gv.at: Schwangerschaft/Untersuchungen
- Hebammen: Schwangerschaft
- Schwangerschaft
- Stadt Innsbruck: Schwangerschaft und Geburt
- Gesundheit.gv.at: Geburtsablauf
Nützliche Links zur Elternkarenz
- Sozialministerium: Elternkarenz und Elternteilzeit
- Oesterreich.gv.at: Elternteilzeit
- Help.gv.at: Väterkarenz und Väterfrühkarenz („Papamonat“)
- Arbeiterkammer: Karenz
Links und Informationen zum Wiedereinstieg und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nützliche Informationen und Links zur Kinderbetreuung
Nützliche Links zur Erziehung und Beratung
Informationen zur (Fremd-)Sprache
Nützliche Informationen und Links zur kindgerechten Ernährung
- BVA: Gesundheitsbroschüren
- Gesundheit.gv.at: Ernährung Schwangerschaft
- Gesundheit und Ernährung
- Gesundheit.gv.at: Ernährung Kinder
- PDF – BVA Ernährungstipps in der Schwangerschaft
Der Link zu allen wichtigen Formularen der Medizinischen Universität Innsbruck:
Bei Fragen rund um das Thema Kind, Familie und Beruf stehen wir Ihnen natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie können sich gern jederzeit an Ihre Betriebsräte, die Personalabteilung oder an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit wenden.
Für die Planung Ihres Wiedereinstiegs besprechen Sie sich mit Ihrer Leitung und übermitteln Sie etwaige Vereinbarungen an die Abteilung Personal.
Des Weiteren unterstützt die Medizinische Universität Innsbruck seine Mitarbeiter*innen bei diesem Prozess auf organisatorischer als auch auf finanzieller Ebene. Für Beratungstermine und Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg und die „Aktion Wiedereinstieg“, wenden Sie sich direkt an das Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit der Koordinationsstelle für Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität der Medizinischen Universität Innsbruck.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter:
Abteilung Personal
Referat für Kinderbetreuung und Vereinbarkeit: Aktion WiedereinstiegPlus
Alle wichtigen Informationen im Überblick finden Sie in folgenden Broschüren:
PDF – Arbeiterkammer „Ein Baby kommt“
PDF – Arbeiterkammer „Elternfahrplan“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkalender“
PDF – Arbeiterkammer „Familienzuwachs“
PDF – Arbeiterkammer „Steuertipps für Eltern“
PDF – Arbeiterkammer „Mutterschutz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternkarenz“
PDF – Arbeiterkammer „Elternteilzeit“
PDF – Arbeiterkammer „Kinderbetreuungsgeld“