Quereinstieg an der Medizinischen Universität Innsbruck
Das Rektorat verlautbart jährlich, basierend auf den Verordnungen über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin bzw. Zahnmedizin sowie das Bachelorstudium Molekulare Medizin und das Masterstudium Molekulare Medizin, mittels Verordnung freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl.
Diplomstudium Humanmedizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Diplomstudium Zahnmedizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Bachelorstudium Molekulare Medizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Masterstudium Molekulare Medizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Diplomstudium Humanmedizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Diplomstudium Zahnmedizin
Die Vergabe von Studienplätzen für QuereinsteigerInnen wird im Fall, dass nach Maßgabe des Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind, durch eine Verordnung des Rektorates geregelt. Für das Studienjahr 2023/24 wurde eine Verordnung für zu vergebende Studienplätze erlassen. Mitteilungsblatt vom 09.05.2023, 34. Stück.
Bachelorstudium Molekulare Medizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.
Masterstudium Molekulare Medizin
Es sind keine freien Plätze in den Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar, daher wird kein Quereinstieg durchgeführt.