Barrierebeauftragte
Was ist Barrierefreiheit?
Menschen mit Behinderung sollen den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Behinderung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise – also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe – zugänglich und nutzbar sein.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“ (BGBl. I Nr. 87/1997)
Das Behindertengleichstellungsrecht versteht sich auch als Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung.
Definition
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Dies bedeutet, dass Sie als Mensch mit Behinderung grundsätzlich so wie Menschen ohne Behinderung Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben sollten, wobei allerdings im Einzelfall immer die Zumutbarkeitsprüfung (insbesondere die Prüfung des Aufwandes, der mit der Beseitigung der Barrieren verbunden wäre) zum Tragen kommen.
Sollten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderung feststellen, wenden Sie sich bitte an die Barrierebeauftrage, Frau Claudia Holek.
Menschen mit Behinderungen
Kontakt:
Sprechstunden:
Mo - Do 7:00-17:00 n. tel. Vereinbarung
Fr 7:00 - 15:00 n. tel. Vereinbarung
Claudia Holek
Büro des Rektors
Tel.: +43 (0)512/9003-71820
E-Mail: claudia.holek@i-med.ac.at
Sonnenburgstraße 16
A-6020 Innsbruck
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