Daten nachnutzen
Für die Nachnutzung von Forschungsdaten sind die FAIR Kriterien von besonderer Bedeutung. Die Nachnutzung wird insbesondere durch die ausreichend klare Beschreibung anhand von Metadaten erleichtert. Zudem sind persistente Identifikatoren (z. B. DOI), die Angabe der zur Nutzung notwendigen Tools sowie die Lizenz und eventuelle Beschränkungen bei der Wiederverwendung von Daten wesentlich.
Lizenzen
Die Lizenzen zur Nachnutzung von Daten über Plattformen oder Repositorien sollte so offen wie möglich und so geschlossen wie nötig sein. Creative Commons bietet sechs vorgefertigte Lizenztypen an, die für die Nutzer:innen Rechtssicherheit ermöglichen. Der FWF erwartet eine CC-BY, d. h. eine Creative Commons Lizenz, die als Kriterium eine Quellenangabe voraussetzt. Bei CC-O entfällt sogar diese. Weitere Hilfestellung zur Verwendung vorgefertigter Lizenzen bietet das Tool https://choosealicense.com . Im Folgenden findet sich eine kurze Übersicht.
CC-BY (Namensnennung) | Diese Lizenz erlaub Dritten, ein Werk bzw. den Inhalt zu kopieren, verbreiten und zugänglich zu machen, sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anzufertigen und zu verbreiten, auch kommerziell, solange der/die UrheberIn des Originals genannt wird. Diese Lizenz erlaubt eine maximale Verbreitung und Nutzung des lizenzierten Materials. |
CC-SA (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) | Jede direkt auf dem lizenzierten Werk aufbauende Arbeit, darf nur unter der gleichen (oder einer kompatiblen) Lizenz veröffentlicht werden. So soll verhindert werden, dass das Werk (mit oder ohne Änderungen) unter eine andere Lizenz gestellt wird. |
CC-NC (Nicht-kommerziell) | Diese Lizenz soll eine kommerzielle Nutzung verhindern. NC-Lizenzen werden häufig als Teil eines dualen Lizenzsystems angeboten, wenn die alternative Lizenz für kommerzielle Zwecke eine Zahlung an den Lizenzgeber erfordert. |
CC-ND (Keine Bearbeitung) |
Es dürfen keine veränderten, ergänzten oder direkt auf dem lizenzierten Werk aufbauenden Versionen veröffentlicht werden. |
Datenweitergabe
Für die Weitergabe von Daten an andere ist, sofern die Daten nicht über ein Repositorium zur Verfügung gestellt werden, neben einer technisch sicheren Übermittlung (z.B. ACOnet ) eine rechtliche Vereinbarung über die Nutzung der Daten zu treffen. Dies lässt sich über verschiedene Vertragsarten (z.B. Konsortialvertrag, Kooperationsvertrag, Vertrag über eine klinische Studie, Vertrag bezüglich einer Auftragsforschung) regeln.