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Einzureichende Unterlagen für Klinische Prüfungen von Medizinprodukten

  • Anschreiben/covering letter
  • Patient:inneninformation / Einverständniserklärung
  • Gesamtprotokoll/Prüfplan
    • Gesamtprotokoll/Prüfplan (versioniert, datiert und paginiert) als Typ „Studienprotokoll (Prüfplan)“ hochladen
    • Protokollunterschrift von Prüfarzt bzw. Prüfärztin und Sponsor:in als Typ „Unterschriftenseite“ hochladen
  • Case Report Form/Prüfbögen
    • CRF muss versioniert und datiert sein
  • Nachweis der Qualifikation (professional CV datiert, unterschrieben, nicht älter als 1 Jahr)
    • des Prüfarztes, der Prüfärztin/PI (Principal Investigator) UND
    • aller ärztlichen Mitarbeiter:innen
  • Conflict of Interest-Erklärung
  • Voten anderer Ethikkommissionen (falls vorhanden)
  • CE- oder Konformitätserklärung
  • Gebrauchsanleitung
  • Erforderliche Versicherungsdokumente:
    • Versicherungsbestätigung/Deckungsbestätigung
    • Versicherungspolizze(n)
    • Versicherungsbedingungen verschuldensunabhängige Personenschadenversicherung
    • Versicherungsbedingungen erweiterte Haftpflichtversicherung der Prüfärzt:innen
    • Versicherungsbedingungen erweiterter Strafrechtsschutz der Prüfärzt:innen
    • Zusätzliche Informationen bzw. Ausnahmen
  • Bei Multicenter-Medizinprodukteprüfungen zu beachten

    • Bei Multicenter-Medizinprodukteprüfungen hat das Anschreiben/covering letter die Bestätigung zu enthalten, dass zeitgleich bei Leit- und lokaler/n Ethikkommission/en eingereicht wird, d.h. spätestens mit Einreichstichtag der Leitethikkommission erfolgt gleichzeitig die Einreichung auch bei der/den lokalen Ethikkommission/en.
    • Nach dem Erhalt der jeweiligen Eingangsbestätigung sind die ÖEK-Antragsformulare, von den vorgesehenen Personen unterschrieben und datiert, im Original (per Post/Bote) an die betreffende Ethikkommission zu übermitteln.

    Mit den ausgedruckten unterschriebenen und datierten ÖEK-Antragsformularen Teil A und Teil/e B aus den verschiedenen ECS-Systemen ist folgend zu verfahren:

    • Die Leitethikkommission (LEK) bekommt…
      • …das unterschriebene und datierte ÖEK-Antragsformular aus dem LEK-ECS Teil A und Teil/e B aller Prüfzentren im Zuständigkeitsbereich der LEK selbst im Original (per Post/Bote), sowie…
      • …abhängig von den weiteren beteiligten Zentren im Inland je zuständiger lokaler österreichischer Ethikkommission (LOK) Kopien der unterschriebenen Teile B aus dem/den betreffenden LOK-ECS.
    • Die lokalen Ethikkommissionen (LOK) bekommen…
      • …das unterschriebene und datierte ÖEK-Antragsformular Teil A und Teil/e B betreffend aller Prüfzentren im Zuständigkeitsbereich dieser LOK im Original (per Post/Bote).
      • Die Teile B der anderen lokalen österreichischen Ethikkommission können, müssen aber nicht an alle anderen LOK übermittelt werden.
      Leitethikkommission (LEK) bekommt … Lokale Ethikkommission/en (LOK) bekommen …
    Teil A Original aus LEK-ECS Original aus LOK-ECS
    Teil/e B aus dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Original aus LEK-ECS Original aus LOK-ECS
    Teil/e B außerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches Kopien aus allen LOK-ECS Kopien aus betreffenden anderen ECS (fakultativ)

     

    Erläuterung/Begründung:

    Die elektronischen Einreichsysteme (ECS) der österreichischen Ethikkommissionen sind derzeit als getrennte Systeme ausgeführt.

    Für Zentren in Tirol gilt:

    Die Teile B der Zentren in Tirol sind jedenfalls vom PI zu datieren und zu unterschreiben. Die Unterschrift des Leiters bzw. der Leiterin der betreffenden Organisationseinheit (OEL) ist nicht zwingend notwendig.