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Erlass des Studienbeitrags

Antragstellung

Ein Antrag auf Erlass des Studienbeitrags kann bis zu den folgenden Fristen gestellt werden:

  • im betreffenden Wintersemester bis 30. September.
  • im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar.

Der Antrag muss digital über ELSA gestellt werden.

Anleitungsvideos zum Log-in sowie der Antragsstellung sind hier zu finden.

Erlasstatbestände

Liegt einer der folgenden Tatbestände vor, kann um Erlass des Studienbeitrags angesucht werden.

  • Bei Absolvierung von Studien/Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen für das jeweilige Semester
  • Ordentliche ausländische Studierende von Partneruniversitäten
  • Verhinderung von mehr als 2 Monaten durch Schwangerschaft/Krankheit
    • Nachweis: fachärztliche Bestätigung.
  • Überwiegende Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
    • Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel des Studierenden und des Kindes (Adresse MUSS gleich sein).
  • Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes
    • Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos/Zivildienstserviceagentur mit Angebe der Dauer.
  • Andauernde Pflege naher Angehöriger länger als zwei Monate im betreffenden Semester
    • Nachweis: Bestätigung des Arztes/der Ärztin der zu pflegenden Person oder Nachweis der Pflegestufe, Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person.
  • Beurlaubte Studierende
  • Behinderung lt. bundesgesetzlichen Vorschriften von mindestens 50%
    • Nachweis: Behindertenpass des Bundessozialamtes.
  • Studierende, wenn sie im vergangenen Semester Studienbeihilfe gemäß dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBI. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2009, bezogen haben oder im laufenden Semester beziehen.
    • Nachweis: Studienbeihilfebescheid
  • Studierende aus Drittstaaten gemäß Anlage StubeiV