Beurlaubung
Voraussetzungen für eine Beurlaubung:
Studierende können auf Antrag für ein oder mehrere Semester insbesondere wegen
- Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes sowie eines freiwilligen sozialen Jahres
- Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur unter Angabe der Dauer.
- Verhinderung von mehr als zwei Monaten aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit
- Nachweis: fachärztliche Bestätigung.
- überwiegender Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder bis zu einem allfälligen späteren Schuleintritt
- Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldezettel der/des Studierenden und des Kindes. Die Meldeadresse muss übereinstimmen.
- andauernder Pflege naher Angehöriger von mehr als zwei Monaten im betreffenden Semester
- Nachweis: ärztliche Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit oder Nachweis der Pflegestufe sowie Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person.
beurlaubt werden.
Antragsstellung:
Der Antrag auf Beurlaubung kann bis zu den folgenden Fristen gestellt werden:
- im betreffenden Wintersemester bis 30. September.
- im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar.
Der Antrag muss digital über ELSA gestellt werden.
Der ÖH-Beitrag muss unabhängig von der Beurlaubung jedes Semester innerhalb der vorgegebenen Frist entrichtet werden.
So funktioniert die Antragstellung: In unseren Anleitungsvideos erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich einloggen und den Antrag über ELSA stellen.