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Beurlaubung

Voraussetzungen für eine Beurlaubung:

Studierende können auf Antrag für ein oder mehrere Semester insbesondere wegen

  • Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes sowie eines freiwilligen sozialen Jahres
    • Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur unter Angabe der Dauer.
  • Verhinderung von mehr als zwei Monaten aufgrund einer Schwangerschaft oder Krankheit
    • Nachweis: fachärztliche Bestätigung.
  • überwiegender Betreuung von Kindern bis zum 7. Geburtstag oder bis zu einem allfälligen späteren Schuleintritt
    • Nachweise: Geburtsurkunde des Kindes sowie Meldezettel der/des Studierenden und des Kindes. Die Meldeadresse muss übereinstimmen.
  • andauernder Pflege naher Angehöriger von mehr als zwei Monaten im betreffenden Semester
    • Nachweis: ärztliche Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit oder Nachweis der Pflegestufe sowie Meldezettel der/des Studierenden und der zu pflegenden Person.

beurlaubt werden.

Antragsstellung:

Der Antrag auf Beurlaubung kann bis zu den folgenden Fristen gestellt werden:

  • im betreffenden Wintersemester bis 30. September.
  • im betreffenden Sommersemester bis 28. oder 29. Februar.

Der Antrag muss digital über ELSA gestellt werden.

Der ÖH-Beitrag muss unabhängig von der Beurlaubung jedes Semester innerhalb der vorgegebenen Frist entrichtet werden.

So funktioniert die Antragstellung: In unseren Anleitungsvideos erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sich einloggen und den Antrag über ELSA stellen.