Zulassung: Diplomstudien Humanmedizin/Zahnmedizin, Bachelorstudium Molekulare Medizin
Zulassung und erforderliche Dokumente
Nach Erhalt Ihres Studienplatzangebotes sind folgende Schritte binnen der Ihnen im Rahmen der „Einladung zur Zulassung“ mitgeteilten Zulassungsfrist persönlich und verpflichtend vorzunehmen:
- Studierendenvoranmeldung: Datenregistrierung, Dokumentenupload, Terminbuchung
- Gültiges Reisedokument (Original)
- Falls vorhanden: Österreichische Sozialversicherungskarte
- Nachweis allgemeine Universitätsreife (Reifezeugnis samt Beilagen)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss (Bescheid im Original), falls vorhanden
- Nachweis Latein (nur für Human- und Zahnmedizin)
- Nachweis Deutsch (C1), falls die Muttersprache nicht Deutsch ist
- Bankomatkarte zur Zahlung des Studienbeitrags (keine Kreditkarten- oder Barzahlung möglich)
zusätzlich gilt für Humanmedizin - Nachweis des Kontingents (zB Reifezeugnis, Gleichstellungsnachweise, etc.)
Sollte im Rahmen der Zulassung eine Kontingentkorrektur notwendig sein, werden Sie im neuen Kontingent gereiht. Nach erfolgter Korrektur wird bekannt, ob der Rangplatz im richtigen Kontingent für ein Studienplatzangebot ausreicht oder ob eine (vorläufige) Absage erteilt werden muss.
Verzicht auf Studienplatz
Unterbleibt die fristgerechte Aufnahme des Studiums, wird von einem Verzicht des Studienplatzes Ihrerseits ausgegangen und der Studienplatz wird über ein Nachrückungsverfahren unwiderruflich anderweitig vergeben.
Studienplatztausch ausgeschlossen
Ein Studienplatztausch zwischen der Medizinischen Universität Wien, Medizinischen Universität Graz und der Medizinischen Universität Innsbruck bzw. der JKU Linz zu Beginn des Studiums ist nicht möglich.
Der Vizerektor für Lehre und Studienangelegenheiten stellt in seiner Funktion als das für die studienrechtlichen Angelegenheiten der Medizinischen Universität Innsbruck zuständige Organ fest, falls die Kenntnisse aus Biologie und Umweltkunde bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind, die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde gemäß § 2 Abs 6 Universitätsberechtigungsverordnung (BGBI II Nr. 182/2019) entfällt.
Bei nicht deutschsprachigen Dokumenten sind die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften zu beachten.
Aufnahmeverfahren und Zulassung
Kontakt
Abteilung Studierendenservices
Fritz-Pregl-Straße 3, 4. Stock
A-6020 Innsbruck
Sie finden uns hier
Parteienverkehr
Leitung
Mag.a Martina Heidegger
Aufnahmeverfahren
Asik Melike
Gredler Denise, BA
Reyman Mika
Aufnahmeverfahren für Molekulare Medizin
Reyman Mika
Zulassung
Bosnjakovic Maria
Leitner Carina
MUI Shop
Adzic Jelena
Asik Melike
Akademische Feier
Bosnjakovic Maria
Leitner Carina
Veranstaltungen für Studieninteressierte
Asik Melike
Gredler Denise, BA
Reyman Mika
Wieser Tamara
Derzeit in Karenz
Holzmann Alina
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