Allgemeine Informationen zu Anerkennungen
Gesetzlicher Rahmen: UG 2002 (Link)
Freie Wahlfächer der Studienrichtungen UQ202 Humanmedizin bzw. UQ203 Zahnmedizin
Die Studierenden des Diplomstudiums Humanmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 15 Semesterstunden zu absolvieren.
Die Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahlfächer im Umfang von 10 Semesterstunden zu absolvieren.
- Freie Wahlfächer, die an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, müssen nicht anerkannt werden. Eine Kontrolle über die Gesamtsumme der zu absolvierenden Semesterstunden erfolgt beim Abschluss Ihres Studiums bzw. können von den Studierenden selbst im i-med inside überprüft werden.
- Freie Wahlfächer, die nicht an der Medizinischen Universität Innsbruck absolviert wurden, können angerechnet werden. Der Nachweis über die entsprechende Anzahl an Freien Wahlfächern ist mittels Zeugnis in Original und Kopie zu erbringen und dem vollständig ausgefüllten Antragsformular beizulegen.
Unterlagen:
- Formular "Ansuchen um Anerkennung"
Die Unterlagen sind persönlich zu den Parteienverkehrszeiten der Abteilung Lehr- und Studienorganisation einzureichen. Nur vollständige Unterlagen können angenommen und bearbeitet werden!
Services
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Abteilung Lehr- und Studienorganisation
Fritz-Pregl-Str. 3/4. Stock
A-6020 Innsbruck
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