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Mobilitaet

Famulatur / KPJ ASEA-UNINET
Thailand, Vietnam, Indonesien

Studierende der Medizinischen Universität Innsbruck haben die Möglichkeit, einen vierwöchigen Aufenthalt im Rahmen einer Famulatur/des KPJs an einer der unten angeführten Universitäten in Thailand, Vietnam oder Indonesien zu absolvieren.

Bitte beachten Sie, dass ASEA-Aufenthalte nur in den Sommermonaten (Juli, August, September) möglich sind.
Nur die Suranaree University of Technology ist ganzjährig möglich. Plätze an dieser Universität werden gesondert von den restlichen ASEA-Aufenthalten vergeben.

Zeitraum: Juli, August, September
ORGANISATION: Nadine Hennemann, B.Sc., M.A. (Koordination inkl. MUW, MUG, JKU-Linz)
Rückfragen an exchange-asia@i-med.ac.at

Förderung: Details zur Förderung erfahren Sie in der Abteilung für Internationale Beziehungen.
Nach Abgabe der Aufenthaltsbestätigung sowie eines Erfahrungsberichts (mind. 1 Seite) innerhalb eines Monats nach Rückkehr kann die Förderung ausbezahlt werden.


Bewerbungsphase für Aufenthalte 2024: geschlossen

Bewerbungsphase für Aufenthalte 2025: geöffnet bis 02.12.2024

Bewerbungsphase für Aufenthalte 2026: geöffnet ab 01.10.2024 bis 01.12.2025

 

Partneruniversitäten 

Indonesien

Gadjah Mada University, Yogyakarta
Thailand

Chiang Mai University, Chiang Mai (weißes/helles Oberteil und schwarzer Rock/Hose gewünscht)

Chulalongkorn University, Bangkok

Mahidol University - Faculty of Tropical Medicine, Bangkok

Mahidol University - Ramathibodi Hospital, Bangkok 

Khon Kaen University, Khon Kaen

Suranaree University of Technology, Nakhon Ratchasima

Vietnam

University of Medicine and Pharmacy, Ho Chi Minh City 

Erfahrungsberichte können hier oder in der Abteilung Internationale Beziehungen eingesehen werden.

Voraussetzungen für die Bewerbung 

  • Abgeschlossener zweiter Studienabschnitt
  • Sehr gute Englischkenntnisse
  • KPJ: positive KMP6 zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes

 

Platzvergabe (Ranking) 

Die Platzvergabe erfolgt durch Reihung der BewerberInnen aufgrund einer Gesamtnote, die sich aus folgenden Kriterien zusammensetzt:

  1. Notendurchschnitt der bisher abgelegten KMP-Prüfungen (3-fache Wertung)
  2. Sprachnachweis für Englisch plus ggf. für die Amtssprache des Ziellands (2-fache Wertung)
  3. Studentisches oder soziales Engagement (freiwillige ehrenamtliche Mitarbeit; es zählt nicht: Zivildienst, entgeltliche Mitarbeit, etc.) (1-fache Wertung)
  4. Bei Punktegleichstand werden zusätzlich die Semesterzahl und das Motivationsschreiben herangezogen

 

Bewerbungsablauf 

Sie melden sich mit Ihrer Q-Nummer und Ihrem dazugehörigen Passwort über diesen Link an: Bewerbung ASEA-Uninet
Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
Nach der Registrierung steigen Sie für Ihre Bewerbung bitte unter https://mobility.i-med.ac.at ein.

Sonderfall Suranaree:
Alle ASEA-Bewerbungen laufen über den gleichen Registrierungslink. Da sämtliche Gastuniversitäten über ASEA nur in den Sommermonaten gewählt werden können, mit Ausnahme der Suranaree University of Technology, gibt es auf Mobility Online ausschließlich die Möglichkeit, einen dieser drei Monate auszuwählen. Für Bewerbungen für Suranaree klicken Sie bitte einen beliebigen Monat an und schreiben Sie in das Anmerkungsfeld in GROSSBUCHSTABEN, für welchen Monat Sie sich tatsächlich bewerben möchten und schicken Sie eine separate Email an exchange-asia@i-med.ac.at mit dem tatsächlich gewünschten Monat.

Weitere Informationen 

Information des Außenministeriums zu Indonesien
Information des Außenministeriums zu Thailand
Information des Außenministeriums zu Vietnam 

Kaution 

Da es in den letzten Jahren vermehrt zu kurzfristigen Stornierungen im Rahmen des Programmes gekommen ist, wird eine Kaution in Höhe von € 200,– eingehoben.
Die Kaution ist nach entsprechender Aufforderung per Mail über MOBILITY ONLINE an die Abteilung für Internationale Beziehungen zu überweisen.
Nach dem erfolgreich absolvierten Auslandsaufenthalt sowie der Vorlage von Erfahrungsbericht und Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie die Kaution zurück überwiesen.

Eine Rückerstattung kann NICHT erfolgen, wenn Sie aus selbstverschuldeten Gründen den Aufenthalt nicht antreten bzw. abbrechen.